Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Proto3 – Kolja Harratt (Einzelunternehmen)


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Proto3 – Kolja Harratt, Einzelunternehmen, Röderweg 23, 63739 Aschaffenburg (nachfolgend „Proto3“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2. Leistungen von Proto3

2.1 Proto3 bietet Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen Prototypenentwicklung, Reverse Engineering und Optimierung von Fertigungsprozessen an.

2.2 Alle Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen.

2.3 Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.


3. Vertragsabschluss

3.1 Die Angebote von Proto3 sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Leistung durch Proto3 zustande.

3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2 Verzögerungen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten von Proto3.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung erfolgt gemäß individuell vereinbartem Angebot oder nach Aufwand auf Basis des aktuellen Stundensatzes.

5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist Proto3 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

5.4 Proto3 behält sich das Recht vor, bei ausbleibender Zahlung nach Mahnung weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.


6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Proto3 haftet für Mängel nur, wenn diese auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

6.2 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

6.3 Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


7. Geheimhaltung und Schutzrechte

7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

7.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren.

7.3 Soweit nicht anders vereinbart, verbleiben alle Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Patente) an entwickelten Lösungen bei Proto3, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche Übertragung an den Auftraggeber vereinbart wurde.


8. Kündigung und Stornierung

8.1 Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nur aus wichtigem Grund möglich.

8.2 Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

8.3 Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber kann Proto3 eine angemessene Entschädigung für bereits aufgewendete Arbeitszeit und Kosten verlangen.


9. Widerrufsrecht

9.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Verträge zwischen Unternehmen handelt (§ 355 BGB).


10. Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Februar 2025